Wird Ihnen vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein, den zulässigen Abstand unterschritten zu haben, telefoniert zu haben, bei rot über die Ampel gefahren zu sein
oder sonstwie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen zu haben, handelt es sich um einen Fall des Ordnungswidrigkei-tenrechtes. Es droht die Verhängung eines Bußgeldes, Fahrverbot und die Eintragung
von Punkten in das Fahreignungsregister. Generell gilt auch hier, frühestmöglich den Rechtsanwalt einzuschalten. Denn die Chancen, die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder
ein niedrigeres Strafmaß zu erreichen, sind am höchsten, wenn noch kein Bußgeldbescheid erlassen ist.
Zögern Sie daher nicht, uns sofort anzusprechen, sobald Sie einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten haben und warten Sie nicht, bis erst ein
Bußgeldbescheid erlassen wurde.
Wesentlich schwerwiegender sind die Folgen einer Verkehrsstraftat. Am häufigsten kommen hier Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt und
fahrlässige Körperverletzung vor, aber auch Nötigung, das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Fahren ohne Versicherungsschutz.
Im Allgemeinen droht dem Ersttäter eine Geldstrafe, in Extremfällen ist aber auch eine Freiheitsstrafe denkbar. Neben der Strafe kommt es zu einer Eintragung im
Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister. Letzteres ist, was sehr oft vergessen wird, mit zwei oder drei Punkten nach dem Punktesystem verbunden.
Sollte es sich bei der Tat um eine Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheitsfahrt gehandelt haben, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, welche
dann erst nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und gegebenfalls erfolgreicher Bewältigung der MPU wieder erworben werden kann.
In den verkehrsstrafrechtlichen Fällen ist oftmals, besonders bei geringfügigeren Angelegenheiten, eine Einstellung des Verfahrens schon im Er-mittlungsverfahren zu
erreichen. Es empfiehlt sich daher bereits im Ermittlungsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nehmen Sie daher frühestmöglich, noch bevor eine Äußerung zur Sache gegenüber der Polizei erfolgt, Kontakt mit uns auf. Wir verteidigen Sie in allen
Verfahrensabschnitten, vom Ermittlungsverfahren bis zu den gerichtlichen Rechtsmittelverfahren mit dem Ziel, die Belastung für Sie möglichst gering zu halten und in Absprache mit Ihnen die
für Sie vertretbare Problemlösung zu erreichen.