Wenn sie einen Verkehrsunfall hatten, sind Sie mit sehr vielen Fragen konfrontiert: 

Wie erhalte ich den an meinem Pkw entstandenen Schaden erstattet? Trifft mich eine Mithaftung? Darf ich mir einen Mietwagen nehmen und wieviel darf dieser kosten? Wie lange darf ich den Mietwagen nehmen? Sollte ich selbst einen Sachverständigen beauftragen oder diesen von der Versicherung schicken lassen? Wie viel darf der Sachverständige kosten? Muss ich meinen Pkw reparieren lassen? Darf ich meinen Pkw noch reparieren lassen, obwohl eigentlich eine Totalschaden vorliegt? Soll ich bei der Polizei Strafantrag stellen, usw. 

Die Vielzahl der Fragen lässt sich hier gar nicht wiedergeben. Um Sicherzustellen, dass Sie überhaupt alle Ihnen zustehenden Ansprüche kennen und diese durchgesetzt werden, sowie insbesondere auch, dass Sie durch Unwissenheit oder interessenorientierte unvollständige einseitige Beratung anderer involvierter Unternehmen und Stellen nicht weitere Kosten und Ausgaben erzeugen, die Ihnen später von der Gegenseite nicht erstattet werden müssen, ist erforderlich, dass Sie frühestmöglich, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir überprüfen die Haftungsfrage und erarbeiten in Absprache mit Ihnen nach einer umfassenden Beratung das für Ihre Interessen geeignetste weitere Vorgehen. Auf dieser Grundlage machen wir Ihre Ansprüche gegenüber den Verpflichteten in der außergerichtlichen Regulierung und wenn nötig auch vor Gericht geltend. Selbstverständlich halten wir dabei immer wenn es erforderlich ist und bei rich-tungsgebenden Entscheidungen Rücksprache mit Ihnen. Die Kosten für die erforderliche anwaltliche Tätigkeit zur Verfolgung der berechtigten Ansprüche sind dabei von der Gegenseite zu erstatten. 

 

Wenn Sie bei einem fremdverschuldeten Unfall verletzt wurden, sollte grundsätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Selbst bei einer vermeintlich kleinen Verletzung können Ihnen Schadensersatzansprüche, insbesonders Schmerzensgeld, zustehen. Die Bestimmung und Gel-tendmachung des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes sollte dem alleine der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interesse verpflichteten unabhängigen Rechtsanwalt obliegen und nicht der Schadensabteilung der unfallgegnerischen Versicherung. Eine Körperverletzung kann weitreichende Folgen haben. Selbst wenn Sie folgenlos ausheilt, kann es neben den Schmerzen und Unannehmlichkeiten auch zu Ausfällen am Arbeitsplatz mit der Folge eines Verdienstausfalles und zur Einschränkung in der Fähigkeit zur Führung des privaten Haushaltes kommen. Die Bestimmung und Durchsetzung der daraus resultierenden Schadensersatzansprüche ist überaus komplex und kann nur von professioneller Stelle durchgeführt werden. Gerne übernehmen wir auch hier die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Bei einer schwerwiegenderen Körperverletzung kommt es regelmäßig auch zu langfristigen oder sogar bleibenden Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit und Führung des privaten Haushalt. Möglicherweise sind Umbaumaßnahmen am Haus etc.durchzuführen. Es ist dann sicherzustellen, dass Sie neben dem Schadensersatz für die Vergangenheit inbesondere auch den Ihnen zukünftigen entstandenen Schaden erstattet erhalten. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch geeignete Maßnahmen die Verjährung erst später eintretender Schäden verhindert wird. Professionelle anwaltliche Hilfe ist hierbei unerläßlich.