Unser Ziel ist es, für Ihr rechtliches Problem stets die optimale Lösung zu finden. Um dies zu erreichen, konzentrieren wir uns fast ausschließlich auf das Verkehrsrecht. Denn nur durch ein Höchstmaß an Spezialisierung und großer Erfahrung ist gewährleistet, dass Sie stets hohe Qualität erhalten. Für den Erfolg kommt es entscheidend aber auch auf das Engagement an. Sie können sich darauf verlassen, dass wir stets höchsten Einsatz bringen.

 

Rechtsanwalt Christoph Oehm studierte in Gießen und legte dort 1994 das erste juristische Staatsexamen ab. Es folgte der juristische Vorbereitungs-dienst (Referendariat) im Landgerichtsbezirk Gießen mit Stationen beim Amtsgericht Gießen, der Staatsanwaltschaft Gießen, dem Rechtsamt des Landkreis Gießen, der Rechtsabteilung der DGB  sowie einer anwaltlichen Station. Das Referendariat beendete Rechtsanwalt Christoph Oehm mit Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 1997. Seit dem Jahr 2000 ist Rechtsanwalt Christoph Oehm als selbstständiger Anwalt, zu-nächst in allgemeinrechtlicher Praxis, tätig. Es erfolgte frühzeitig die Schwer-punktlegung auf das Verkehrsrecht. Seit dem Jahr 2003 ist Rechtsanwalt Christoph Oehm Vertragsanwalt des ADAC.

Um auch an den Schnittstellen mit dem Arbeits- und dem Sozialrecht unse-ren hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, kooperieren wir seit 2005 mit der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Jörg Braun. Rechtsanwalt Jörg Braun ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat daneben einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Sozialrecht. Er verfügt in beiden Rechtsge-bieten über jahrzehntelange Erfahrung.

 

Seit 2007 ist Rechtsanwalt Christoph Oehm auch Fachanwalt für Verkehrs-recht.

Der Titel des Fachanwaltes für Verkehrsrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen., wenn die dafür in der Bundesrechtsan-waltsordnung (BRAO) und Fachanwaltsordnung (FAO) gesetzlich normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese verlangen den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Verkehrsrecht, die im erheblichen Maße das übersteigten, was üblicherweise durch die berufli-che  Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Der Nach-weis der besonderen theoretischen Kenntisse erfolgt durch die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang mit vorgeschriebener Mindeststundenzahl und der erfolgreichen Ablegung von mindestens drei schriftlichen Leistungskon-trollen. Der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung wird durch die Bearbeitung einer vorgeschriebenen Zahl von gerichtlichen und außerge-richtlichen Fällen in dem jeweiligen Fachgebiet innerhalb der letzten drei Jahre erbracht.

Der Fachanwalt ist verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und hat dies nachzuweisen.

 

Wir möchten, dass Sie uns einfach und entspannt erreichen. Daher haben wir uns bewusst für eine verkehrstechnisch günstige Lage mit ausreichend eigenen Parkplätzen vor dem Kanzleigebäude und guter Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln entschieden, ohne uns zu weit vom Stadtzen-trum zu entfernen.

Seit Februar 2014 befinden sich unsere Kanzleiräumlichkeiten in der Philosophenstraße 116 in Gießen, in unmittelbarer Nähe des Gießener Ringes, Anschlussstelle Ursulum, sowie einer Entfernung zum Stadtzentrum (Berliner Platz) von 5 Minuten mit dem Pkw.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt und freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Christoph Oehm

Philosophenstraße 116

35396 Gießen

 

Telefon : (0641)3012020

Fax         : (0641)3012263

E-Mail     : c.oehm@kanzleioehm.de

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