Das Verkehrsrecht ist eine sehr komplexe und umfangreiche Rechtsmaterie, denn es werden alle Rechtsgebie-te involviert. Hatten Sie beispielsweise einen Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt und ihr Pkw beschädigt wurden, so wünschen Sie die Erstattung des ihnen entstandenen Schadens. Gleichzeitig könnte Ihnen der ebenso verletzte Unfallgegner ein Fehlverhalten vorwerfen, so dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung betrieben wird. Wenn Sie jetzt schon einige Punkte im Fahreignungsregister haben, so droht Ihnen bei einer Verurteilung möglicherweise die Entziehung der Fahrerlaubnis. Vielleicht zahlt ihre Versicherung in Verkennung der Rechtslage an den Unfallgegner Schadenersatz, obwohl eine Haftung Ihrerseits nicht besteht, und stuft Sie im Schadensfreiheitsrabatt zurück. Wenn die Werkstatt Fehler bei der Reparatur der Unfallschäden macht oder das von Ihnen erworbene Ersatzfahrzeug Mängel hat, gibt es eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Werkstatt oder dem Verkäufer. Es können so bei diesem Beispiel eines gewöhnlichen Verkehrsunfalls das Schadensersatzrecht, Straf-und Ordnungswidrigkeitsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Versicherungsrecht, Werkvertragsrecht und Kaufrecht betroffen sein. Jedes dieser verkehrsrechtlichen Teilgebiete, zu denen auch noch das Verwaltungsrecht (beispielsweise Fahrtenbuchauflage, Abschleppen) gehört, kann für sich alleine eine Vielzahl von Problemen aufwerfen. Damit es erst gar nicht soweit kommt und solche Probleme, die unvermeidbar sind, mit dem besten Ergebnis für Sie gelöst werden, ist kompetente, professionelle Hilfe unerlässlich. Sprechen Sie uns frühestmöglich an, wir kümmern uns darum, dass Sie von Anfang an möglichst wenig Arbeit mit Ihrem Rechtsfall haben und Schwierigkeiten soweit wie möglich vermieden werden. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, ist es unser Ziel, diese in Absprache mit Ihnen der besten individuellen Lösung zuzuführen.